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Teilnahmebedingungen

Allgemein

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Geschäfte mit der SPH Music GmbH (im Folgenden 'SPH Music Masters' genannt) und gegenüber allen Besuchern, Musikern, Gästen, Fotografen, Ton- und Licht-Technikern, Locations, deren Betreibern und sonstigen Personen im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Veranstaltungen und Aktivitäten. Sie gelten für alle Veranstaltungen und Aktivitäten der SPH Music Masters und dies in allen Ländern, in denen die Gesellschaft aktiv ist. Jegliche Ansprüche und Fragen sind direkt an SPH Music Masters zu richten.

Teilnahme

Durch die Anmeldung bei den SPH Music Masters entsteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Wir versuchen so vielen Acts wie möglich eine Teilnahme zu ermöglichen, können das aber nicht garantieren. Mit der Anmeldung an sich verpflichtet ihr euch aber ebenso wenig zu einer Teilnahme. Solange ihr keinen unserer Terminvorschläge bestätigt habt, steht es euch jederzeit frei, abzusagen, ohne dass euch Kosten entstehen. Mit einer Zusage zu einem unserer Terminvorschläge beginnt eure Teilnahme, die für die Saison des ersten bestätigten Termins gültig ist. Das Annehmen eines Terminvorschlages verpflichtet euch, den Teilnahmebeitrag sofort und in vollem Umfang zu zahlen. Sollte ein bestätigter Termin durch den Teilnehmenden wieder abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Teilnahmebeitrages und auch nicht auf einen neuen Terminvorschlag. Die Gründe für die Absage sind dafür unerheblich. Hintergrund: Wenn wir euch einen Termin anbieten, reservieren und bestätigen, entstehen uns Kosten und der Termin steht einem anderen Act nicht mehr zur Verfügung. Sollte eine Vorrunde von uns abgesagt werden und kein Ersatztermin gefunden werden, wird der Teilnahmebeitrag erlassen bzw. zurückerstattet. Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist den Informationen auf der Website des entsprechenden Landes der SPH Music Masters zu entnehmen. Solltet ihr einen bereits bestätigten Termin weniger als 6 Wochen vorher absagen, halten wir uns offen, eine Absage-Ausgleichsgebühr in Höhe von 350 CHF zu erheben. Wenn ein ärztliches Attest des Teilnehmenden für den abgesagten Termin vorgelegt wird, sehen wir von der Erhebung der Absage-Ausgleichsgebühr ab. Das ärztliche Attest muss eigenständig ohne weitere Aufforderung bis zum fünften Werktag, nach dem abgesagten Termin, postalisch bei den SPH Music Masters eingegangen sein. Sollte das ärztliche Attest nicht fristgerecht eingegangen sein, besteht seitens der SPH Music Masters die Möglichkeit die Absage-Ausgleichsgebühr zu erheben. Ein Nichterscheinen zu einem bestätigten Termin, ohne vorherige Absage, wird wie eine unentschuldigte Absage unter 6 Wochen gehandhabt und ermöglicht das Erheben der Absage-Ausgleichsgebühr, auch wenn nachträglich noch ein ärztliches Attest eingereicht wird. Sollte eine Teilnahme in einer laufenden Saison, trotz möglicher Termine, seitens des Teilnehmenden nicht weiter fortgeführt werden, besteht kein Anspruch auf ein Fortsetzen der Teilnahme in einer anderen Saison. Die Teilnahme ist somit beendet.

Mindestticketvorverkauf

Mit der Bestätigung eines Terminvorschlags verpflichtet ihr euch, für diesen Termin mindestens 15 Tickets im Vorverkauf zu verkaufen. Besucher können beim Ticketkauf für eure Show euren Act-Namen auswählen, somit wird das gekaufte Ticket eurem Vorverkaufskonto angerechnet. Ihr erhaltet von uns einen Link, mit dem ihr den Stand eures Vorverkaufs einsehen könnt. Der Vorverkauf endet mit der Einlassuhrzeit eurer Show. Sollten weniger als 15 Tickets im Vorverkauf für euch gekauft worden sein, seid ihr verpflichtet die Differenz selbst zu zahlen. Dazu schicken wir euch nach der Show eine Rechnung zu. Für die Rechnungsstellung wird die fehlende Differenz mit dem Bruttoticketpreis multipliziert.

Shows

Sollte es zu Änderungen in der Besetzung oder im Programm kommen, berechtigt das nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages. Das gilt auch für den Abbruch einer Veranstaltung oder eine Absage aufgrund höherer Gewalt. Aus Gründen des Wetters kann der Beginn der Veranstaltung oder Aufführung verschoben werden. Außerdem möchten wir euch darauf hinweisen, dass es ab einer gewissen Entfernung zur Bühne zu Sichtbehinderungen kommen kann. Das berechtigt nicht zu Schadensersatz oder zu einem Rücktritt vom Vertrag. Jedem Teilnehmenden wird ein Zeitlimit für den Auftritt auferlegt. Das Zeitlimit wird vom Veranstalter festgesetzt und gilt für alle Teilnehmenden. Aus organisatorischen Gründen kann das Zeitlimit durch den Veranstalter bzw. das Personal der SPH Music Masters verändert werden. Die Auftrittszeit wird vom SPH Music Masters Personal gemessen. Dieses Personal hat nach eigenem Ermessen die Befugnis, das Konzert zu unterbrechen. Das Personal der SPH Music Masters ist befugt, die Anzahl der Teilnehmenden, die die nächste Runde erreichen, festzulegen oder zu ändern. Teilnehmende und Gäste der Veranstaltung sind angehalten, den Anweisungen des SPH Music Masters Personal Folge zu leisten. Bei Missachten dieser Anweisungen, der Teilnahmebedingungen oder Fehlverhalten, kann das Personal der SPH Music Masters Teilnehmende disqualifizieren und diese, wie auch Gäste, der Veranstaltung verweisen. Die politischen Einstellungen und Meinungen der Teilnehmenden und Gäste der SPH Music Masters Veranstaltungen sind deren eigene und entsprechen nicht denen der SPH Music Masters. Sollten Personen politische Einstellungen oder Meinungen propagieren, die nicht mit den Werten der SPH Music Masters vereinbar sind, kann das SPH Music Masters Personal diese Personen der Veranstaltung verweisen. Sollten strafrechtlich relevante Handlungen oder Aussagen getätigt werden, wird die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Der Veranstaltung verwiesene Personen haben keinen Schadenersatzanspruch oder Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises oder der Teilnahmegebühr. Die SPH Music Masters haften nicht für Verschleiß, Beschädigung oder Diebstahl von Instrumenten und sonstigem Equipment auf den Konzerten. Bitte achtet auf euer Eigentum. Etwaige Schadensersatzansprüche sind stets gegen den Verursacher zu richten, niemals aber gegen die SPH Music Masters. Dies gilt auch dann, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.

Verwertungsgesellschaften

Teilnehmende, deren Werke bei der SUISA gemeldet/geschützt sind, dürfen diese nicht bei den SPH Music Masters aufführen. Sollten sie das trotzdem tun, ist SPH berechtigt, die entstandenen Kosten an die Teilnehmenden weiterzugeben.